Lohnverrechnung 2025: die wichtigsten gesetzlichen Änderungen auf einem Blick
Same Procedure as every year. Auch im Jahr 2025 gibt es wieder gesetzliche Änderungen, die die Lohnverrechnung betreffen. Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung haben wir für Sie zusammengefasst.
Dienstgeberbeitrag
Ab der Abrechnung 2025 gilt ein genereller DB-Satz von 3,7 %, ein interner Aktenvermerk oder eine sonstige lohngestaltende Vorschrift ist nicht mehr notwendig.
Dienstgeberzuschlag
Mit Ausnahme von Niederösterreich und Oberösterreich blieb der Dienstgeberzuschlag (DZ) gegenüber 2024 unverändert.
Ab 1.1.2025 gelten folgende Sätze:
Burgenland | 0,40 % |
Kärnten | 0,37 % |
Niederösterreich | 0,34 % |
Oberösterreich | 0,31 % |
Salzburg | 0,36 % |
Steiermark | 0,34 % |
Tirol | 0,39 % |
Vorarlberg | 0,33 % |
Wien | 0,36 % |
Höchstbeitragsgrundlage 2025
täglich | € 215,00 |
monatlich | € 6 450,00 |
Sonderzahlung | € 12 900,00 (pro Jahr) |
Für freie Dienstnehmer ohne SZ:
monatlich | € 7 525,00 |
Geringfügigkeitsgrenze 2025
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 551,10 €
Der Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe (19,4%) beträgt € 826,65.
Kilometergelder
Für beruflich veranlasste Fahrten können ab 1.1.2025 folgende Kilometergeldsätze abgabenfrei ausbezahlt werden:
Kilometergeld PKW | € 0,50 |
Kilometergeld Motorräder | € 0,50 |
Kilometergeld Mitfahrer | € 0,15 |
Kilometergeld Fahrrad | € 0,50 |
Kilometergeld Fußgänger | € 0,38 bei > 1 km |
Pro Jahr können maximal 30 000 km höchstens 15 000 € abgabenfrei ausbezahlt werden.
Tagesgeld
Die abgabenfreien Tagesgelder für Inlandsdienstreisen wurden mit 1.1.2025 auf 30 € erhöht.
Vom Arbeitgeber bezahlte Arbeitsessen kürzen das abgabenfreie Tagesgeld um 15 €.
Nächtigungsgeld
Die Abgabenfreiheit des pauschalen Nächtigungsgeldes wurde mit 1.1.2025 auf 17 € erhöht.
Verzugszinsen in der SV
Ab 1.1.2025 werden für rückständige Beiträge Verzugszinsen in der Höhe von 7,03 % in Rechnung gestellt.
Monatliche Lohnpfändungswerte 2025
Allgemeiner Grundbetrag | € 1.273,00 |
Erhöhter allg. Grundbetrag | € 1.486,00 |
Unterhaltsgrundbetrag (max. 5-mal) | € 254,00 |
Höchstberechnungsgrundlage | € 5.080,00 |
Absolutes Existenzminimum bei normaler Exekution | € 636,50 |
Absolutes Existenzminimum bei Unterhaltsexekution | € 477,38 |
Felix Reisacher
Performance Marketing