Laut einer aktuellen Umfrage würden mehr als 50 Prozent der Befragten gerne ihre Arbeitszeit reduzieren. Umgesetzt wird dieser Wunsch aufgrund der finanziellen Einbußen aber selten. Auf der anderen Seite gibt es nach wie vor hohe Arbeitslosenzahlen.
Laut einer aktuellen Umfrage würden mehr als 50 Prozent der Befragten gerne ihre Arbeitszeit reduzieren. Umgesetzt wird dieser Wunsch aufgrund der finanziellen Einbußen aber selten. Auf der anderen Seite gibt es nach wie vor hohe Arbeitslosenzahlen.
Einen möglichen Lösungsansatz für dieses Dilemma bietet das Solidaritätsprämienmodell. Hierbei handelt es sich um eine vom AMS finanzierte Maßnahme, die Mitarbeitern, die ihre Arbeitszeit reduzieren, eine finanzielle Abgeltung im Ausmaß von 50 Prozent der reduzierten Stunden bietet, wenn im Gegenzug dafür das Unternehmen eine zuvor arbeitslos gemeldete Person zumindest im Ausmaß der reduzierten Stunden einstellt. Die Solidaritätsarbeitnehmer bleiben auf Basis der ursprünglichen Arbeitszeit weiterversichert. Es besteht auch die Möglichkeit, dass mehrere Mitarbeiter ihre Arbeitszeit reduzieren und mit den freigewordenen Stunden lediglich ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird.
Die genauen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung (Festlegung im Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer entsprechenden bundes- oder landesgesetzlichen Regelung) lassen sich beim AMS erfragen.
Die vom AMS gewährte Beihilfe beträgt bis zu 50 Prozent des durch die Arbeitszeitreduktion entfallenen Entgelts und deckt den zusätzlichen Aufwand für Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ab, sodass den Unternehmen durch die Teilnahme keinerlei finanzielle Nachteile entstehen.
Die Dauer der Beihilfengewährung beträgt zwei Jahre. Wenn eine Person eingestellt wird, die langzeitarbeitslos, älter als 45 Jahre oder behindert ist, kann die Beihilfe für drei Jahre gewährt werden.
Warum das Solidaritätsprämienmodell trotz zahlreicher Vorteile nur von wenigen Unternehmen genutzt wird, liegt vermutlich am mangelnden Informationsangebot. Vielen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und auch Betriebsräten ist diese Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung mit dem Ziel, die Erwerbsarbeit auf mehr Köpfe zu verteilen, gar nicht bekannt.
Für alle Unternehmen, die durch arbeitszeitreduzierende Maßnahmen das individuelle Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter erhöhen wollen und einen gewissen administrativen Mehraufwand nicht scheuen, lohnt es sich, einen Blick auf die Homepage des AMS zu werfen.