Mit 1. Mai 2025 tritt eine bedeutende Änderung im Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe in Kraft.
Fachlich einschlägige Vordienstzeiten werden bei Arbeitnehmer:innen berücksichtigt, was sowohl für bestehende als auch für neue Arbeitsverhältnisse gilt.
Arbeitnehmer:innen müssen ihre Vordienstzeiten bis spätestens 30. September 2025 bekanntgeben und entsprechende Nachweise erbringen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmer:innen schriftlich aufzufordern und auf die Konsequenzen hinzuweisen.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist es ratsam, eine Übersetzung einzufordern.
Erfolgt keine Nachweisführung innerhalb der Frist, verfällt der Anspruch auf Anrechnung.
Diese Änderungen im Kollektivvertrag sollen sicher stellen, dass die wertvollen Erfahrungen und die fachlichen Qualifikationen der Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe angemessen honoriert werden.
Detaillierte Infos zur KV-Änderung findet man unter folgenden Links: