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Ruhepausen und Ihre Dokumentation

Ruhezeiten und Pausen: Welche Varianten gibt es und wie sind sie zu dokumentieren?

Ruhepausen und Ihre Dokumentation

Ruhepause, Tägliche Ruhezeit, Wöchentliche Ruhezeit oder Feiertagsruhe. Arbeitgebende müssen auf das Einhalten von Ruhezeiten genau achten, da sie für das Einhalten der Arbeitszeitvorschriften verantwortlich sind. Wir geben einen Überblick über Pausen, Ruhezeiten und deren Dokumentation in der Arbeitszeiterfassung.

Pause am Arbeitsplatz: die Definition

Eine Pause am Arbeitsplatz im juristischen Sinne? Per Definition ist eine Pause eine sogenannte Arbeitsunterbrechung. Während der Pause kann der Arbeitnehmende nicht zu einer Arbeitsleistung herangezogen werden. Zweck der Pause ist die Erholung von der Arbeit, somit kann die Unterbrechung individuell frei gestaltet werden.

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      Dauer einer Ruhepause

      Wie lange ein*e Arbeitnehmer*in eine Pause nehmen darf, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestdauer richtet sich nach der Anzahl der Arbeitsstunden:

      • bei höchstens 6 Stunden pro Tag steht Arbeitnehmenden keine Pause zu.
      • bei mehr als sechs Stunden Arbeit stehen mindestens 30 Minuten Pause zu.

      Die Ruhepausen müssen nicht am Stück absolviert werden. Sie können auch in kürzere Zeitabschnitte eingeteilt werden. Wenn es im Interesse der Arbeitnehmer*innen liegt oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist, kann die Ruhepause auf 

      • zwei Teile zu je 15 Minuten oder auf 
      • drei Teile zu je zehn Minuten aufgeteilt werden, 

      Wichtig: Wer keine Ruhepause macht, darf nicht eher von der Arbeit gehen. 

      Unterscheidung Ruhepause vs. Betriebspause

      Beide Begriffe beinhalten das Wort „Pause“ unterscheiden sich jedoch hinsichtlich Ihrer Bedeutung. Denn eine Betriebspause ist laut dem Arbeitszeitgesetz eine überraschende Arbeitsunterbrechung aus technischen Gründen.

      Die Betriebspause zählt, im Gegensatz zur Ruhepause, zur Arbeitszeit. Daher erhalten Arbeitnehmende während dieser Pause auch durchgängig Ihren Lohn oder Gehalt.

      Welche Ruhezeiten gibt es?

      Das ist zum einen die Tägliche Ruhezeit. Sie beschreibt den Zeitraum zwischen dem Ende des einen Arbeitstages und dem Start eines Neuen. Nach Ende der Tagesarbeitszeit ist dem Arbeitnehmenden eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.

      Die vorgesehene wöchentliche Ruhezeit (Wochenendruhe oder Wochenruhe) ist in der Arbeitszeiteinteilung festzulegen. Arbeitnehmer*innen haben in jeder Kalenderwoche Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 Stunden, in die der Sonntag fallen muss (sogenannte Wochenendruhe). In welchen Bereichen am Wochenende gearbeitet werden darf, regelt das Arbeitsruhegesetz sehr streng. So gibt es beispielsweise spezielle Vereinbarungen, die bei Schichtarbeit eintreten können.

      Durch die Feiertagsruhe haben Arbeitnehmende an Feiertagen einen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden, die zwischen 0 Uhr und 6 Uhr des Feiertags beginnen muss.

      Grundsätzliches zur Aufzeichnung der Arbeitszeit

      In Österreich ist seit 1. August 2008 jeder Arbeitgebende verpflichtet, die Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Die Größe des Unternehmens spielt dabei keine Rolle. 
      Kernbestandteil der Arbeitsaufzeichnung ist die Tagesarbeitszeit. Weiters muss die Wochenarbeitszeit, die tägliche Ruhezeit, die wöchentliche Ruhezeit erfasst werden.

      Die Zeiterfassung kann in Österreich auch den Arbeitnehmenden übertragen werden. Auch in diesem Fall ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass alle Arbeitszeitbestimmungen eingehalten werden und die Aufzeichnungen der Arbeitszeit pflichtgemäß erfolgen.

      Zeiterfassung im Home Office

      Im Home Office gelten dieselben Pflichten zur Aufzeichnung der Arbeitszeit wie im Büro. In Österreich ist zwar grundsätzlich der Arbeitgeber zum Arbeitszeitmanagement und zur Zeiterfassung verpflichtet, er kann diese Verpflichtung jedoch seinen Arbeitnehmern übertragen. Denn auch im Home Office müssen alle Arbeitszeitbestimmungen eingehalten werden. So müssen aus den Aufzeichnungen die Tages- und Wochenarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten hervorgehen.

      Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, ein entsprechendes System zur Verfügung zu stellen. Ist eine digitale Erfassung nicht möglich, kann das auch handschriftlich erfolgen. Aus Gründen der Transparenz, Fairness und besseren Kontrolle ist die Verwendung einer digitalen Arbeitszeiterfassung deutlich sinnvoller. Sowohl für die Mitarbeitenden als auch den Arbeitgeber.

        Claudia Lackner

        Performance Marketing